Staatliche Zusatzförderung

Subventionen sind zweckgebundene, von der öffentlichen Hand gewährte Zuschüsse zur Unterstützung bestimmter Wirtschaftszweige oder einzelner Unternehmen ohne marktmäßige Gegenleistung (Legaldefinition).

Doppelte Versorgung Ihrer Arbeitnehmer durch Subventionen

Unternehmen erhalten im Normalfall keine besonderen staatlichen Leistungen für die Förderung der betrieblichen Versorgung. Zwar bleiben Arbeitgeberleistungen von Sozialabgaben befreit, aber sie bleiben weiterhin Kosten.

Durch das geschützte Konzept der Förder-Optimierung erhalten Firmen so hohe staatliche Förderungen, dass Sie Arbeitnehmern eine doppelt so hohe Versorgung bieten können, als bei einer normalen Entgeltumwandlung beispielsweise in eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Und das tatsächlich ohne Kosten für das Unternehmen.

Beispiel für Subventionen

Als Beispiel gibt ein Beschäftigter selber 300 Euro im Jahr für die betriebliche Versorgung aus. Durch die staatliche Arbeitnehmerförderung erhält er je nach Steuerklasse noch ca. 300 Euro pro Jahr dazu. Zusätzliche Subventionen in Höhe von 600 Euro kann das Unternehmen für diesen Beschäftigten erhalten und das, wie gesagt, ohne Kosten.